Wir beraten und unterstützen Mitarbeitende bei privaten oder beruflichen Problemen im Auftrag von Unternehmen. In der Regel stellen Arbeitgeber dieses Angebot zur Verfügung und finanzieren es. Mitarbeiter-Beratung ist eine Dienstleistung der Krisenintervention Schweiz.

shutterstock_168171728.jpg

WIR BIETEN UNTERSTÜTZUNG IN SITUATIONEN WIE DIESEN:

  • private und beruflich zugespitzte Situationen

  • finanzielle Sorgen

  • Lebenskrisen, Zukunftsängste, Erziehungsfragen, Probleme in der Partnerschaft

  • Vermitteln von weiterführenden Institutionen und Angeboten

 

WIE FUNKTIONIERT MITARBEITER-BERATUNG?

Ihr Unternehmen hat einen Beratungsvertrag mit uns abgeschlossen
Sie haben als Mitarbeitende in der Regel 3-6 Stunden Beratung pro Jahr zur Verfügung. Sie bestimmen, zu welchen Themen Sie beraten werden möchten und wo die Beratung stattfindet. Wir beraten vor Ort bei Ihnen (Anfahrtsweg gilt als Beratungszeit), am Telefon oder in unseren Beratungsräumen in Winterthur bzw. St. Gallen. Sie bestimmen, im Rahmen Ihres Zeitkontingentes, wie lange ein Gespräch dauert.

Der Inhalt des Gespräches sowie der Name des Gesprächspartners sind vertraulich. Wir unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Die Führung, eine andere Stelle Ihres Unternehmens oder Dritte erfahren also nicht, dass Sie sich beraten lassen, ausser, Sie wünschen dies.

Ausnahmen dabei sind, wenn die beratene Person sich selber oder Dritte gefährdet bzw. plant, diese zu gefährden.

 

 

Sie wünschen als Privatperson eine Beratung
Ihr Arbeitgeber hat keinen Beratungsvertrag mit uns abgeschlossen, Sie möchten sich aber trotzdem von Fachleuten beraten lassen.
Sie können als Selbstzahler Beratung in Anspruch nehmen und bestimmen dabei selber, wieviele Stunden Sie sich unterstützen lassen wollen. Der Stundensatz beträgt Fr. 210.- zuzüglich MwSt.
Wir beraten vor Ort bei Ihnen (Anfahrtsweg Fr. 140.-/h), am Telefon oder in unseren Beratungsräumen in Winterthur oder St. Gallen.

Der Inhalt des Gespräches sowie der Name des Gesprächspartners sind vertraulich. Wir unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Ihr Arbeitgeber oder Dritte erfahren also nicht, dass Sie sich beraten lassen, ausser, Sie wünschen dies.

Ausnahmen dabei sind, wenn die beratene Person sich selber oder Dritte gefährdet bzw. plant, diese zu gefährden.

 

 

Es hat sich gelohnt.

“Ich war sehr froh über die faire Einschätzung meiner Situation. Ich sehe nun klarer und bin dran, die Ziele neu zu definieren”

— E.H.

Das hat mir weiter geholfen.

“Vielen Dank für die Begleitung in dieser schwierigen Zeit für unsere Familie. Wir sind alle einen Schritt weiter gekommen!”

— K.K.

Gute Vorbereitung.

“Der Spaziergang mit Ihnen hat mir die Augen geöffnet und die Vorbereitung für das Gespräch war super. Ich hatte so einen Leitfaden an den ich mich halten konnte. Das war sehr hilfreich und entlastend”

— Y.B.